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   LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18   

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LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18 (https://dejure.org/2019,67856)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.06.2019 - 18 Sa 607/18 (https://dejure.org/2019,67856)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 18 Sa 607/18 (https://dejure.org/2019,67856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 106 S. 1 GewO, § 315 Abs. 3 S. 1 BGB, § 99 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 310 Abs. 3 Nr. 1 ; BetrVG § 95 Abs. 3
    Anstellungsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Überschreitung billigen Ermessens bei Übertragung einer nicht gleichwertigen Stelle; Überschreitung des Weisungsrechts aus § 106 GewO und Versetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Bei der Prüfung des Beschäftigungsanspruchs ist die Wirksamkeit der Ausübung des Weisungsrechts als Vorfrage zu beurteilen( BAG Urteil vom 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - NZA 2018, 162, Rz. 12; BAG Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355, Rz. 12 ).

    Da es sich bei dem Anstellungsvertrag jedoch um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB), verstößt die Regelung zur Übertragung der Tätigkeit einer anderen Vertragstufe, da sie nach ihrem Wortlaut auch niedrigere Vertragstufen einschließt, gegen § 307 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. BAG Urteil vom 20. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355, Rz. 28).

    Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als unwirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit (vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - NZA 2018, 162, Rz. 15; BAG Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, Rz. 15 ).

  • LAG Hessen, 08.11.2017 - 18 Sa 686/17

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers; Zulässigkeit der Zuweisung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Gegen die Versetzung wandte der Kläger sich in dem Vorverfahren der Parteien mit dem Az. - 18 Sa 686/17 (Az. Arbeitsgericht Wiesbaden - 4 Ca 2018/16).

    Die Kammer hat in dem Vorverfahren der Parteien mit dem Az. 18 Sa 686/17 duch Urteil vom 08. November 2017 entschieden.

    Hierzug werden die Erwägungen aus dem Urteil vom 08. November 2917 (Az. - 18 Sa 686/17 ) wiedergegeben:.

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Hiervon sind Aufsichts- und Überwachungsfunktionen so wie die Durchführung unternehmerischer Entscheidung zu trennen ( BAG Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - NZA 2015, 40, Rz. 51; Fitting u.a., BetrVG, 29. Aufl., § 5 Rz. 392-395 ).

    Die nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG notwendige Entscheidungsbeinflussung muss sich auf eine unternehmerische Leitungsaufgabe beziehen ( BAG Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - NZA 2015, 40, Rz. 5; BAG Beschluss vom 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296, Rz. 30 f.; BAG Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - NZA 2003, 56, Rz. 26 ).

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Er ist kein leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG (vgl. BAG Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - NZA 2003, 56, Rz. 25 ).

    Die nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG notwendige Entscheidungsbeinflussung muss sich auf eine unternehmerische Leitungsaufgabe beziehen ( BAG Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - NZA 2015, 40, Rz. 5; BAG Beschluss vom 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296, Rz. 30 f.; BAG Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - NZA 2003, 56, Rz. 26 ).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Bei der Prüfung des Beschäftigungsanspruchs ist die Wirksamkeit der Ausübung des Weisungsrechts als Vorfrage zu beurteilen( BAG Urteil vom 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - NZA 2018, 162, Rz. 12; BAG Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355, Rz. 12 ).

    Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als unwirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit (vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - NZA 2018, 162, Rz. 15; BAG Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, Rz. 15 ).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Der Teil der Klausel " ...gegebenenfalls auch eine mit einer anderen Vertragsstufe bewerteten ..." lässt sich streichen, ohne dass die Klausel im Übrigen ihren Sinn verliert (blue pencil test, vgl. BAG Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - NZA 2012, 971, Rz. 37).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Die nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG notwendige Entscheidungsbeinflussung muss sich auf eine unternehmerische Leitungsaufgabe beziehen ( BAG Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - NZA 2015, 40, Rz. 5; BAG Beschluss vom 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296, Rz. 30 f.; BAG Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - NZA 2003, 56, Rz. 26 ).
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Der Arbeitnehmer hat bei Fehlen der Zustimmung des Betriebsrats das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern ( BAG Urteil vom 22. April 2010 - 2 AZR 491/09 - NZA 2010, 1235, Rz. 13; BAG Urteil vom 29. September 2004 - 1 AZR 473/03 - NZA-RR 2005, 616, Rz. 45; Fitting u.a., BetrVG, 29. Aufl., § 99 Rz. 121 ).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Die Personalverantwortung als Vorgesetztenstellung gegenüber einer größeren Zahl unterstellter Arbeitnehmer ist nicht ausreichend, wenn diese nur zur Erfüllung und oder Gewährleistung arbeitstechnische Abläufe nach vorgegebenen Daten eingesetzt und überwacht werden (vgl. BAG Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - NZA 1986, 484, Rz. 31; Fitting u.a., BetrVG, 29. Aufl., § 99 Rz. 395, 412 ).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
    Der Arbeitnehmer hat bei Fehlen der Zustimmung des Betriebsrats das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern ( BAG Urteil vom 22. April 2010 - 2 AZR 491/09 - NZA 2010, 1235, Rz. 13; BAG Urteil vom 29. September 2004 - 1 AZR 473/03 - NZA-RR 2005, 616, Rz. 45; Fitting u.a., BetrVG, 29. Aufl., § 99 Rz. 121 ).
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Dieser erneuten Versetzung leistete der Kläger zunächst Folge, erhob jedoch auch dagegen Klage und obsiegte - rechtskräftig - in beiden Tatsacheninstanzen (Hessisches Landesarbeitsgericht 26. Juli 2019 - 18 Sa 607/18 -) .
  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Wegen des Aufgabenbereichs als Betriebsleiter im Einzelnen wird auf die Darstellung im Tatbestand des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18, Bl. 536, 537) Bezug genommen.

    Der Kläger leistete der erneuten Versetzung zunächst Folge, setzte sich aber auch gegen diese Versetzung einschließlich ihrer Erweiterung gerichtlich zur Wehr und obsiegte auch hier rechtskräftig durch Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18).

    Dies steht aufgrund des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18) im Sinne des § 322 Abs. 1 ZPO rechtskräftig fest.

    Die Feststellungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18) hierzu erwachsen auch nicht gemäß § 322 ZPO in materielle Rechtskraft.

    Die entsprechende Feststellung der Kammer 18 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. Juni 2019 ( 18 Sa 607/18; Seite 33 des Urteils, Bl. 564 der Akte) der sich die Kammer anschließt, ist von den Parteien im vorliegenden Verfahren nicht in Zweifel gezogen worden.

  • LAG Hessen, 22.04.2022 - 14 Sa 797/21

    Anrechnung eines böswillig unterlassenen, anderweitigen Zwischenverdienstes auf

    Wegen des Aufgabenbereichs des Klägers als Betriebsleiter im Einzelnen wird auf die Darstellung im Tatbestand des zwischen den Parteien ergangenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung im hiesigen Verfahren gemachten Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18 Bl. 536, 537) Bezug genommen.

    Wegen der Stellenbeschreibung betreffend die Stelle als Beauftragter für Unternehmenssicherheit im Einzelnen wird auf Seite 8 des zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung im hiesigen Verfahren gemachte Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18, Bl. 538 ff der Akte) verwiesen.

    Insoweit haben die Parteien im Verfahren 18 Sa 607/18 erklärt, es handele sich nur um eine Konkretisierung der bereits am 11. Dezember 2017/22. Januar 2018 übertragenen Aufgaben.

    Die Beklagte legte gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. April 2018 (4 Ca 1179/17) vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht Berufung ein, die dieses - auch hinsichtlich der zeitlich nicht begrenzten Verurteilung der Beklagten zur Weiterbeschäftigung als Betriebsleiter -rechtskräftig mit Urteil vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18, Bl. 538 ff der Akte) zurückwies.

    Wegen des Inhalts des gesamten Urteils vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18, Bl. 538 ff der Akte) wird auf Bl. 532 ff. der Akte Bezug genommen.

    Dies folge bereits aus den Urteilsgründen Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 18 Sa 607/18, die dahingehend zu verstehen seien, dass ihm im Grunde eine inhaltsleere und im Vergleich zur Betriebsleitertätigkeit deutlich geringerwertige Tätigkeit zugewiesen worden sei.

  • LAG Hessen, 22.10.2019 - 8 Ta 373/19

    Beschäftigungsanspruch; Versetzung; Zwangsvollstreckung

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 26. Juni 2019 - 18 Sa 607/18 - zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

    a) Es ist zunächst weder Aufgabe des Arbeitsgerichts noch der Beschwerdekammer, das rechtskräftige Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 - 18 Sa 607/18 -, mit dem die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 26. April 2018 - 4 Ca 1179/17 - zurückgewiesen worden ist, wegen der behaupteten Unmöglichkeit infolge der anderweitigen Besetzung der Stelle des Betriebsleiters des A einer materiellrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

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